Kompetenzverteilung in der Agrarpolitik in Deutschland

Carsten Thoroe

Published: 01.05.2001  〉 Heft 3 (von 8) 2001  〉 Resort: Article 
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ABSTRACT

In der Agrarpolitik in Deutschland mischen sich institutionelle Zuständigkeiten und funktionelle Kompetenzen in sehr vielschichtiger Weise. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland räumte den Ländern gegenüber dem Bund ursprünglich eine starke Position ein. Faktisch haben die dezentralen Züge des Grundgesetzes und die strikte Trennung der Kompetenz von Bund und Ländern im Laufe der Zeit an Kontur verloren. Nimmt man die Entwicklungen auf der Einnahmenseite und der Ausgabenseite zusammen, so zeigt sich im nationalen Bereich in Deutschland das Bild einer starken "Vernetzung" der verschiedenen staatlichen Ebenen. Nur die Durchführungsebene weist - schon aus Gründen der Praktikabilität - nach wie vor stark ausgeprägte dezentrale Elemente aus. Diese Vernetzung der staatlichen Ebenen im Sinne eines kooperativen Föderalismus ist seit der zweiten Hälfte der 70er Jahre sehr kritisch diskutiert worden. Sie ist im Grundsatz aber nicht verändert worden. In der Agrarpolitik wird diese Politikverflechtung überlagert durch die Einbeziehung der europäischen Ebene.
Die weitgehende Übertragung von Kompetenzen an die EG im Bereich der Agrarpolitik ist vor dem Hintergrund veränderter integrationspolitischer Rahmenbedingungen und einer verstärkten Integration der europäischen Landwirtschaft in eine auf Liberalisierung ausgerichtete Welthandelsordnung revisionsbedürftig. Insbesondere erfordert auch die Öffnung der EU in Richtung der Staaten Mittel- und Osteuropas ein Überdenken der Mechanismen der EG-Agrarpolitik. Hierfür werden Vorschläge vor dem Hintergrund der Theorie des fiskalischen Föderalismus unterbreitet.

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Prof. Dr. Carsten Thoroe, Institut für Ökonomie der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft, D-21029 Hamburg, Telefon (040) 73962 300, Fax: (040) 73962 317 (E-Mail: oekonomie@holz.uni-hamburg.de)
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