Am 1. Januar 2010 trat die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft, mit der in Deutschland auf die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG reagiert wird. Hiermit werden zum ersten Mal die Anforderungen an die Nachhaltigkeit der zur Energiegewinnung genutzten Biomasse gesetzlich definiert. Als Hauptkriterien der Nachhaltigkeit werden die Mindesteinsparung von Treibhausgasen durch Bioenergie sowie die Vermeidung negativer Umwelteffekte benutzt. Die Analyse der Verordnung und der Richtlinie lassen Zweifel daran aufkommen, dass die gesetzliche Regelung überhaupt einen substantiellen Beitrag zur Zielerreichung leistet: Statt einer nachhaltigeren Bewirtschaftung lässt sich vermuten, dass lediglich eine stärkere Marktsegmentierung auftritt. Eine umfassende Regulierung scheitert dabei sowohl an der Umsetzbarkeit (z.B. Bewertung indirekterEffekte) als auch an der rechtlichen Zulässigkeit im Rahmen der WTO (begrenzter Rahmen für handelsbeeinflussende Maßnahmen). Der Versuch, sowohl allgemeine Umweltschutzaspekte als auch spezielle biokraftstoffbezogenen Nachhaltigkeitsaspekte in eine einzige Richtlinie zu pressen, muss folglich als wenig erfolgsversprechend eingestuft werden.