Das neue Gentechnikgesetz – ein Gentechnikverhinderungsgesetz?
Alexander Becker, Karin Holm-Müller
Published: 26.09.2006 〉 Jahrgang 55 (2006), Heft 7 (von 8) 〉 Resort: Article
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DOI:
N. A.
ABSTRACT
Ergänzend zu den bereits vorliegenden juristischen Analysen des neuen deutschen Gentechnikgesetzes untersucht der vorliegende Artikel die neuen Regelungen bezüglich der Haftung von Landwirten aus einer umweltökonomischen Perspektive. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Verteilung der externen Kosten der Nutzung der „Grünen Gentechnik“ und insbesondere der Kosten, die explizit für die gesellschaftlich geforderte Koexistenz von konventionellen/ökologischen Betrieben und Nutzern der Gentechnik entstehen. Wird der politisch gesetzte Bestandsschutz für die bestehenden Produktionssysteme akzeptiert, so zeigt sich, dass eine korrekte Internalisierung der so genannten Vermarktungsschäden relativ gut erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang spielt jedoch die Ausgestaltung der Vorsorgepflichten, die noch in einer Rechtsverordnung zur guten fachlichen Praxis festgeschrieben werden müssen, eine erhebliche Rolle. Um der Gefahr einer Übermaßhaftung durch Landwirte zu begegnen, ist aus ökonomischer Sicht die Haftungsübernahme durch die Hersteller des gentechnisch veränderten Saatguts eine gute Möglichkeit. Auch bieten sich Verhandlungslösungen zwischen benachbarten Landwirten an, um eine kostenminimale Vermeidung von Schäden zu erreichen.