Viele LPG-Nachfolgeunternehmen in den neuen Ländern sind mit Altkrediten aus der Zeit vor dem 1.7.1990 belastet. Um ein massenhaftes Auftreten von Gesamtvollstreckungen zu vermeiden, wurde den sanierungsfähigen Unternehmen eine Teilentschuldung in Verbindung mit einer bilanziellen Entlastung der restlichen Altkredite angeboten. Die bilanzielle Entlastung hatte den Abschluss einer Rangrücktrittsvereinbarung mit den Gläubigerbanken zur Voraussetzung. Als Gegenleistung verpflichteten sich die betroffenen Unternehmen zu einer Rückzahlung im Umfang von 20 % des erzielten Jahresüberschusses (Besserungsscheinregelung). Da die Unternehmen durch bilanzpolitische und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Einfluss auf die Tilgung nehmen können, stellt sich die Frage nach der Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Schuldentilgungsstrategien und damit dem plausiblerweise zu erwartenden Verhalten der Unternehmen. Im vorliegenden Beitrag werden mit Hilfe von Modellrechnungen die Kosten des Altkredits unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Aspekte abgeleitet und die relative Vorzüglichkeit von Altkrediten zu anderen Finanzierungsquellen diskutiert. Die Kalkulationen zeigen eine erhebliche Förderwirkung der Besserungsscheinregelung, deren Vorteilhaftigkeit mit zunehmender Tilgungsdauer der Altkredite ansteigt.