Die Auswirkungen der Altschulden auf die Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen – Eine modelltheoretische Analyse

Norbert Hirschauer, Bernhard Forstner

Published: 01.04.2000  〉 Heft 3-4/2000  〉 Resort: Article 
Submitted: N. A.   〉 Feedback to authors after first review: N. A.   〉 Accepted: N. A.

ABSTRACT

ZusammenfassungIn der aktuellen Diskussion über die Altschuldenproblematik wird vielfach davon ausgegangen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen negativ durch die Altschulden beeinflusst wird. In der Regel wird damit impliziert, dass die politische Entscheidung, die unter planwirtschaftlichen Bedingungen ausgereichten Kredite auch unter marktwirtschaftlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten, sich betriebswirtschaftlich zum Nachteil der Unternehmen auswirkt und insbesondere ihre Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigt. Vielfach wird dabei auf teilweise sehr hohe und ansteigende Altschulden in den Unternehmen und die damit verbundenen langen Rückzahlungszeiträume verwiesen. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwiefern eine derartige Beeinträchtigung in Anbetracht der bisher gewährten Erleichterungen, insbesondere der mit dem Rangrücktritt verbundenen bilanziellen Entlastung und Besserungsscheinregelung gegeben ist. Da die Wirkungen der Entlastungsregelungen gerade in einer Verlängerung des Rückzahlungszeitraumes und einer Reduzierung der Kapitalkosten bestehen, ist die Höhe der nominalen Altschuldenbelastung kein geeigneter Indikator für die Beurteilung der Entwicklungsfähigkeit. Deshalb wird die Frage nach der Entwicklungsfähigkeit darauf zurückgeführt, welchen Einfluss die gegenwärtigen Altschuldenregelungen (i.e. Aufrechterhaltung der Altschulden in Verbindung mit den gewährten Entlastungsmaßnahmen) auf die Innenfinanzierungskraft und den Außenfinanzierungsspielraum der betroffenen Unternehmen haben. In diesem Zusammenhang sind neben der nominalen Altschuldenbelastung weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Deckung der Altschulden durch Vermögenswerte, die Vermögensauseinandersetzung, langfristige Renditeforderungen und -erwartungen von Anteilseignern bzw. Kapitalgebern sowie die Kreditwürdigkeit. Im Ergebnis zeigt sich, dass unter plausiblen Annahmen nicht davon auszugehen ist, dass es bei den bestehenden Regelungen zu einer Beeinträchtigung der Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen im Vergleich zu gleich großen und gleich strukturierten Referenzunternehmen ohne Altschulden kommt.

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