Zur Ökonomik der Kontrollmaßnahmen bei Lebensmitteln und Futtermitteln

CHRISTIAN LIPPERT

Published: 19.03.2002  〉 Heft 3 (von 8) 2002  〉 Resort: Article 
Submitted: N. A.   〉 Feedback to authors after first review: N. A.   〉 Accepted: N. A.

ABSTRACT

Im vorliegenden Beitrag werden für den Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Kontrollintensität, Strafmaß, sozialen Sanktionen, Kosten der Qualitätssicherung, Schadenshäufigkeit und Beeinflussbarkeit von Qualitätsattributen mit Hilfe eines für die spezielle Problematik entwickelten ökonomischen Modells dargestellt und analysiert. Dabei werden die anfallenden Kontrollkosten unter Berücksichtigung (a) vermiedener Schäden sowie (b) der Einnahmen aus Bußgeldern minimiert. Die Optimierung der Kontrollmaßnahmen erfolgt zunächst ausschließlich im Hinblick auf das Kalkül von Verbrauchern und Steuerzahlern. In einer Erweiterung des verwendeten Modells wird mit den Kosten der Qualitätssicherung als zusätzlicher Restriktion auch die Produzentenwohlfahrt in die Überlegungen zur Optimierung von Kontrollintensität und Strafmaß einbezogen.Die aus den Modellbetrachtungen abgeleiteten Ergebnisse zeigen u.a., dass-aus volkswirtschaftlicher Sicht die staatliche Festsetzung von Grenzwerten nur bei relativ hohen potenziellen Schäden erfolgen sollte;-es aus Kostengründen häufig nicht sinnvoll und - selbst dann, wenn man eine vollständige Rückstandsfreiheit aller Produktpartien anstrebt - auch nicht immer notwendig ist, bei allen Partien eines Produktes die Ausprägung des betreffenden Qualitätsattributes zu überprüfen;-bei (a) geringer Beeinflussbarkeit bzw. bei hoher Streubreite der Qualitätssicherungskosten und (b) einer aufgrund hohen potenziellen Schadens gerechtfertigten Kontrollintensität von einhundert Prozent, keine Bußgelder festgesetzt werden sollten, um Allokationsverzerrungen zu vermeiden;-bei starker ‚sozialer Sanktionierung' (indirekte Bestrafung durch Imageverluste) die Kontrollintensität ceteris paribus deutlich geringer sein kann.Eine pauschale Vorgabe von Kontrollintensitäten wird mit Blick auf die dargestellten Zusammenhänge abgelehnt. Bei gegebenen Strafen sollte die staatliche Lebensmittelüberwachung vielmehr ihre Kontrollhäufigkeiten frei wählen können, wobei ihre Kenntnisse über die betreffenden Branchenstrukturen und das Ausmaß der davon abhängigen sozialen Sanktionen ebenso zu berücksichtigen sind wie die Testkosten, die Höhe des potenziellen Schadens von Grenzwertüberschreitungen sowie die Kosten der Beeinflussbarkeit der jeweiligen Qualitätsattribute seitens der Hersteller.

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Dr. CHRISTIAN LIPPERT, Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Landbaues der Technischen Universität München, Alte Akademie 14, D-85350 Freising-Weihenstephan.
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