Ziel des Beitrags ist es, nach einer Darstellung verschiedener Pläne mit Auswirkung auf die Landnutzung Kooperationsprobleme zwischen den handelnden Akteuren zu untersuchen und rechtliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Folgende Hauptergebnisse lassen sich festhalten:1. Für alle gesamtplanerischen Abwägungsentscheidungen ist rechtlich eine Berücksichtigung von Belangen der Landwirtschaft und des Naturschutzes vorgeschrieben. In diese Abwägungsentscheidungen werden auch vorhandene Fachpläne - in den verschiedenen Bundesländern nach unterschiedlichen Verfahren - integriert.2. Setzen sich Belange der Landwirtschaft oder des Natur- und Landschaftsschutzes in dem rechtlich vorgeschriebenen Prozess der Gesamtplanung nicht durch, handelt es sich vielfach um juristisch nicht angreifbare politische Entscheidungen. Rechtlich ist eine gleiche Gewichtung der Belange bereits anerkannt. Die Abwägungsfehlerlehre gibt Aufschluss darüber, nach welchen Kriterien Abwägungsentscheidungen kontrolliert werden können. 3. Das häufig beklagte räumliche Konkurrenzverhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz entsteht meistens erst beim Hinzutreten anderer Raumnutzungsansprüche (Siedlungsentwicklung, Infrastruktur u.a.). Die Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen überträgt insoweit ein Spannungsverhältnis, das in vielen Fällen nicht zwischen Naturschutz und Landwirtschaft entstanden ist. Besonders belastend werden naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen z.B. im Vergleich zur Siedlungsentwicklung insbesondere aufgrund der geringeren finanziellen Kompensation empfunden.4. Die Koordination von naturschutzrechtlichen und agrarischen Fachplanungen ist nur teilweise rechtlich reglementiert. Es besteht jedoch von Seiten der Landwirtschaft (Berücksichtigung besonders ertragreicher Flächen) und des Naturschutzes (Erhöhung der Umsetzungschancen für landschaftsplanerische Darstellungen) gleichermaßen ein Interesse an einer frühzeitigen Koordination. In der Praxis hat sich ein entsprechendes Verfahren bereits herausgebildet. Die Möglichkeiten und Probleme informeller Koordinationsmethoden lassen sich aber schwer juristisch fassen und bewältigen.5. Letztlich hängt der Erfolg der Koordination und Kooperation wesentlich von dem Engagement der handelnden Akteure ab. Akzeptanzprobleme zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden sich auch mit einer frühzeitigen Koordination von Raumplanungsinstrumenten nur begrenzt lösen lassen, solange die Durchführung naturschutzrechtlicher Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe finanziell unattraktiv oder sogar existenzbedrohend ist.