Leitlinien für Betriebsentwicklungen

MANFRED KÖHNE

Published: 01.11.2000  〉 Heft 11/2000  〉 Resort: Article  〉  Deutsch
Submitted: N. A.   〉 Feedback to authors after first review: N. A.   〉 Accepted: N. A.
DOI:
N. A.

ABSTRACT

Der "bäuerliche Familienbetrieb" war in der Bundesrepublik Deutschland seit deren Bestehen das betriebsstrukturelle Leitbild für den Stand und die Weiterentwicklung der Landwirtschaft. Das galt ganz überwiegend für die Agrarpolitik wie auch für die landwirtschaftliche Praxis. Seit einigen Jahren jedoch ist eine Abkehr von der starken Fixierung auf das Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes festzustellen. Die staatliche Agrarpolitik hat wichtige Förderinstrumente wie die Investitionshilfen, die direkten laufenden Einkommensübertragungen und die Förderung besonders umweltverträglicher Produktionsweisen nahezu neutral im Hinblick auf Arbeitsverfassungen, Rechtsformen und Betriebsgrößen gestaltet. In den Agrarverbänden werden, mit regionalen Unterschieden, verschiedene Betriebsformen zunehmend als gleichwertig und gleichberechtigt angesehen. Und in der Praxis werden andere Organisationsformen als Familienbetriebe im Gegensatz zu früher emotionslos betrachtet, mit Interesse verfolgt und vermehrt praktiziert.

Die Ursache dieser Entwicklungen liegt in der normativen Kraft des Faktischen: In Ostdeutschland hat sich nach der Wiedervereinigung die von vielen prognostizierte und erhoffte Entwicklung zu bäuerlichen Familienbetrieben überwiegend nicht vollzogen. Gemessen an den Produktionskapazitäten herrschen dort verschiedene Gesellschaftsformen in der Landwirtschaft vor. Auch in den alten Bundesländern gewinnen Gesellschaften im Produktionsbereich der Landwirtschaft zunehmend an Bedeutung. In der Zukunft wird die Tendenz zu einer stärkeren Diversifizierung der Gestaltungsformen landwirtschaftlicher Betriebe anhalten. Denn die Rahmenbedingungen mit ihrem Druck auf die Einkommen zwingen zur Ausschöpfung aller möglichen Rationalisierungsreserven. Dazu sind zu enge Festlegungen hinderlich. Vielmehr muss die erweiterte Palette der Entwicklungsmöglichkeiten bedacht und muss betriebs- sowie situationsspezifisch die richtige Wahl getroffen werden.

Angesichts der größeren Vielfalt von Entwicklungsoptionen stellt sich die Frage, ob es noch Sinn macht, mit Leitbildern zu arbeiten. M. E. ist diese Frage mit "Ja, aber in modifizierter Form" zu beantworten. Das traditionelle Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes hatte mehrere Schwächen: Es war zu eng ausgelegt, es war ferner hinsichtlich der anzustrebenden Betriebs- und Tierbestandesgrößen zu unbestimmt und es war schließlich mit Blick auf die Zukunft zu stationär ausgerichtet. Der letztgenannte Aspekt ist besonders wichtig. Denn wirtschaftliche Entwicklungen führen nicht zu einem bestimmten, länger andauernden Zustand in der Zukunft. Vielmehr bleibt alles in Fluss. Nicht ein bestimmter künftiger Zustand, sondern der Weg ist das Ziel. Deshalb sind nicht Leitbilder, sondern Leitlinien angebracht, die nach vorne offen sind. Leitlinien zu Betriebsentwicklungen können sowohl für die Praxis als auch für die Politik nützlich sein. Der Praxis einschließlich ihrer Beratung können sie Entwicklungsmöglichkeiten sowie Entwicklungsnotwendigkeiten aufzeigen und damit bei strategischen Entscheidungen helfen. Der Politik können sie signalisieren, welche Entwicklungen zukunftsträchtig sind, um diese bei Bedarf zu fördern und um insbesondere politisch begründete Entwicklungshemmnisse abzubauen. So ist es beispielsweise schädlich, Betriebszusammenschlüsse steuerlich oder/und durch weitere Rechtsvorgaben (wie z. B. bei der Milchquoten-Übertragung) zu benachteiligen oder wäre es mit Blick auf die Zukunft kontraproduktiv, die Preisausgleichszahlungen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße stark degressiv zu gestalten. Andererseits kann auch bei negativ von Leitlinien abweichenden Entwicklungen gegengesteuert werden. Dies betrifft insbesondere den Umweltbereich. Da Leitlinien für Betriebsentwicklungen in der Landwirtschaft zweckmäßig sind, werden nachfolgend die aus der Sicht des Verfassers wichtigsten kurz dargelegt.

Die wichtigste Leitlinie ist die, dass die meisten landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig wesentlich größer sein müssen als gegenwärtig. Denn sie erzeugen vorwiegend Standardprodukte. Dafür gilt der allgemeine Grundsatz, dass unter Einhaltung von Nebenbedingungen wie Produktqualität und Umweltverträglichkeit Kostenminimierung angestrebt werden muss. Die meisten Betriebe sind dafür jedoch bei weitem zu klein. Dies betrifft bekanntlich die alten Bundesländer wesentlich stärker als die östlichen Länder. So beträgt die Durchschnittsgröße der Haupterwerbsbetriebe in den alten Ländern gegenwärtig etwa 45 ha, die Durchschnittsgröße der Nebenerwerbsbetriebe rund 10 ha. Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von mehr als 100 ha haben einen Anteil an der Gesamtzahl der Betriebe von 3 % und einen Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche im alten Bundesgebiet von 20 %. Demgegenüber sind die Größenvorteile im Marktfruchtbau erst ab einer Betriebsgröße von ca. 800 ha weitestgehend ausnutzbar. In den alten Bundesländern liegen also fast alle Betriebe weit unter den Größen, bei denen die Größenvorteile ausschöpfbar sind. In den östlichen Ländern gilt dies auch für alle Nebenerwerbsbetriebe sowie für einen großen Teil der als Einzelunternehmen geführten Haupterwerbsbetriebe. Ähnlich ist die Situation in der Rinderhaltung. Im alten Bundesgebiet haben Milchkuhhaltungen mit einem Bestand von 100 und mehr Kühen, durch die die Größenvorteile zwar nicht völlig, jedoch zu einem guten Teil ausnutzbar sind, lediglich einen Anteil von 4 % am Gesamtbestand. Auch in der Schweinehaltung besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen den existierenden Bestandesgrößen und denjenigen, die die weitgehende Ausschöpfung von Größenvorteilen zulassen. Lediglich in der Geflügelhaltung gibt es keine schwerwiegenden Größenprobleme. Der Betriebsgrößenwandel wird also zukünftig verstärkt weiterlaufen müssen. Aber auch größere Betriebe werden nur bei bester Betriebsführung erfolgreich sein.

Hinsichtlich der Arbeitsverfassung und der Rechtsformen wird in den alten Bundesländern auf absehbare Zeit weiterhin der Familienbetrieb vorherrschen. Dies ergibt sich allein aus der Ausgangslage. Jedoch werden Lohnarbeitsbetriebe, Mitbewirtschaftungsverhältnisse und vor allem Gesellschaften zügiger an Bedeutung gewinnen. In den östlichen Bundesländern wird es noch gewisse Umstrukturierungen zwischen den Gesellschaftsformen geben. Ein verstärkter Trend zum Familienbetrieb ist dort dagegen nicht absehbar. Der Familienbetrieb ist in der Landwirtschaft in Deutschland weder die allein zukunftsträchtige Betriebsform noch ein auslaufendes Modell. Beide vorzufindenden extremen Meinungen werden durch die Fakten widerlegt. Für den ersten Standpunkt wurde dies bereits dargelegt. Dass Familienbetriebe auch längerfristig existenzfähig sein können, zeigen erfolgreiche Beispiele, in denen kostengünstige Größen verwirklicht sind. Betriebsgesellschaften und ähnliche Kooperationskonstruktionen nehmen nicht nur zu, sondern werden auch vielfältiger. Wichtige Varianten sind Mitbewirtschaftungsverträge, auf die Arbeitswirtschaft beschränkte Dienstleistungsgesellschaften, Betriebszweiggesellschaften, vertraglich vereinbarte Betriebsgesellschaften und neuerdings teils auch formlos verabredete Betriebsgesellschaften, bei denen die Einzelbetriebe de jure unabhängig bleiben. Ein wichtiges Motiv für Varianten, bei denen die rechtliche Selbständigkeit der Einzelbetriebe gewahrt bleibt, ist die längerfristige Sicherung der staatlichen Zuwendungen. Betriebsgesellschaften haben gegenüber Einzelbetrieben wesentliche Vorteile: Der Betriebsgrößenwandel kann rascher vollzogen werden und durch die Arbeitsteilung von Mitunternehmern kann eine höhere Professionalität bewerkstelligt werden. Dagegen stehen größere menschliche Abstimmungsprobleme, die allerdings auch für Familienbetriebe nicht unterschätzt werden sollten.

Nebenerwerbsbetriebe haben in Deutschland insgesamt einen Anteil an der Gesamtzahl der Betriebe von 57 %, sie bewirtschaften ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche, und ihre Durchschnittsgröße beläuft sich auf 12 ha LF. In den meisten dieser Betriebe geht der Betriebsinhaber neben der Landwirtschaft einem anderen (Haupt-)Beruf nach. M. E. hat der kleinbetriebliche Nebenerwerb in dieser Form keine Zukunftschancen. Wenn die genutzten Restkapazitäten ersatzbedürftig werden, muss zunehmend mit Vollkosten kalkuliert werden. Dann ist angesichts der geringen Größen i. d. R. keine volle Wirtschaftlichkeit erreichbar. Ein weiterer Schwachpunkt dieser Organisationsform ist die mangelnde Professionalität. Schließlich sind auch die hohen Bezugs- und Absatzkosten zu bedenken. Die Absatzunternehmen berechnen die Erfassungskosten verständlicherweise zunehmend weniger nach dem Solidar- und mehr nach dem Verursacherprinzip, wodurch Kleinbetriebe stärker belastet werden. Zukunftsträchtiger als die nebenberufliche kleinbetriebliche Landwirtschaft ist eine Betriebsform, bei der berufliche Arbeitsteilung zwischen Familienmitgliedern besteht. Bei dieser Organisationsform existiert ein hauptberuflicher Unternehmer. Allerdings unterliegt er auch dem Zwang, die weitgehende Ausschöpfung von Größenvorteilen anzustreben.

Nachdem die Agrarpolitik seit etwa Mitte der 80er Jahre ihre Preisstützungen zurückgenommen hat und auch sonst unsicherer geworden ist, haben die Landwirte verstärkt die Nutzung von Marktnischen sowie den außerbetrieblichen Einsatz ihrer Produktionsfaktoren angesteuert. In diesen Sektoren bestand und besteht weiterhin ein erhebliches Innovationspotential. Allerdings kann allein durch solche Aktivitäten nur bei wenigen Landwirten die wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Bei den meisten Landwirten sind solche Aktivitäten nicht substitutiv, sondern additiv zur landwirtschaftlichen Urproduktion einzuordnen. In diesen Fällen besteht für letztere weiterhin der Zwang zu kostengünstigen Größen. Das gilt auch für den ökologischen Landbau, der sich von einer ursprünglichen Nische zunehmend zu einem wichtigen Produktionsbereich entwickelt. Damit steigt jedoch auch der Wettbewerb, auch auf internationaler Ebene. Folglich werden sich die bisher in diesem Sektor vorherrschenden Kleinbetriebe auch zu größeren Einheiten entwickeln müssen.

Die Landwirte sind bereits häufig in verschiedene Formen horizontaler und vertikaler Kooperationen eingebunden. Allerdings müssen solche Kooperationen noch wesentlich intensiviert werden. So sind die meisten Betriebe, oft auch in Form von Gesellschaften, nicht groß genug, um allein moderne Technik kostengünstig nutzen zu können. Im Hinblick auf die Vermarktung müssen Erzeugerzusammenschlüsse noch stärker mit Leben erfüllt und muss verstärkt mit den Absatzunternehmen zusammengearbeitet werden. Im Lichte des weiter zunehmenden Wettbewerbs auf den Agrarmärkten müssen bei allen Betroffenen die diesbezüglichen Einsichten wachsen und vor allem die Handlungen verstärkt werden.

Neben der Sicherung der Wirtschaftlichkeit müssen in der Landwirtschaft bekanntlich auch wichtige Umweltrestriktionen eingehalten werden. Hierzu ist es geboten, im Zeitablauf sachlich zutreffende Bestandsaufnahmen durchzuführen und praktisch realisierbare Wege für Verbesserungen aufzuzeigen. Es ist nicht zu leugnen, dass es Defizite gibt - so bei Nährstoffemissionen, Bodenbeeinträchtigungen, bei der Landschaftsgestaltung und bei Tierhaltungsverfahren. Verbesserungen sind sowohl im Hinblick auf die Umwelt wie auch mit Blick auf die Verbraucherakzeptanz für die heimische Produktion geboten. Allerdings befindet sich die deutsche Landwirtschaft dabei in einem Dilemma: Der Einkommensdruck aufgrund der Rahmenbedingungen sowie umweltrelevante internationale Wettbewerbsverzerrungen beeinträchtigen das realisierbare das Ausmaß und erhöhen den Zeitbedarf für solche Verbesserungen.

Leitlinien zu Betriebsentwicklungen bilden einen Orientierungsrahmen für die Landwirte und ihre Berater sowie für die Politik. Bezüglich ersterer muss natürlich in jedem Betrieb spezifischer geprüft werden, welche Entwicklungen verwirklicht werden sollen. Das Meiste des hier Vorgetragenen gilt für die längerfristig weiter zu bewirtschaftenden Betriebe. Angesichts der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie des Wettbewerbs um Absatzmärkte und knappe Faktoren wird dies der kleinere Teil der heute noch vorhandenen Betriebe sein. Für die längerfristig nicht existenzfähigen Betriebe müssen rationale Auslaufstrategien erarbeitet werden. Sowohl für die erste als auch für die zweite Gruppe müssen Analysen und Planungen verbessert werden. Die Politik schließlich muss wiederholt prüfen, inwieweit ihre Maßnahmen im Einklang mit den langfristigen Entwicklungsnotwendigkeiten der Landwirtschaft stehen. Handlungen entgegen den Sachzwängen sollten sowohl auf betrieblicher als auch auf politischer Ebene vermehrt der Vergangenheit angehören.

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Prof. Dr. MANFRED KÖHNE, Institut für Agrarökonmie der Georg-August-Universität Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 5, D-37073 Göttingen
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