Herkunftsangaben und Irreführung – Die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92

ECKHARD BENNER

Published: 28.11.2000  〉 Heft 12/2000  〉 Resort: Article 
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ABSTRACT

Die Verbraucher sind nicht in der Lage, Angaben über die Produktherkunft auf deren Wahrheitsgehalt am Produkt selbst oder bei dessen Verwendung zu überprüfen. Bei der Produktherkunft handelt es sich um eine sogenannte Vertrauenseigenschaft. Diesem Informationsproblem ist die Europäische Gemeinschaft begegnet, indem sie etwa die Verordnung zur Lebensmitteletikettierung, die Richtlinie zur Begriffsbestimmung des Warenursprungs und die Verordnung zur Rindfleischetikettierung erlassen hat. Darüber hinaus hat sie zur Regelung von herkunftsbezogenen Produktnamen die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 in Kraft gesetzt. Da diese jedoch nicht alle am Binnenmarkt geführten Herkunftsangaben regelt, besteht die Gefahr der Verbraucherirreführung. Die Irreführung könnte, so wird befürchtet, mit einem Verbot der nicht durch Gemeinschaftsrecht geregelten Herkunftsangaben verhindert werden. Im Gegensatz dazu befasst sich der vorliegende Artikel mit der Verhinderung von Irreführung durch zusätzliche, öffentliche Verbraucherinformation. Öffentliche Verbraucherinformation hinsichtlich der Produktherkunft wird sowohl durch Werbung (z.B. staatlich unterstützte generische Absatzförderungsprogramme) als auch durch Kennzeichnung vermittelt. Unter Anwendung der New Theory of Consumer Choice und Zugrundelegung der Erwartung der Gemeinschaft an den Umgang der Verbraucher mit Information kann gezeigt werden, dass Kennzeichnung der Werbung zur Informationsvermittlung vorzuziehen ist. Folglich kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Gemeinschaft wenigstens im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eine Kennzeichnungspflicht für die existierenden Gemeinschaftssymbole einführen sollte, um der Irreführung der Verbraucher zu begegnen. Effektiver und weitreichender wäre allerdings, einen gesetzlichen Rahmen für ein fakultatives Kennzeichnungssystem zur Herkunftsangabe zu etablieren und entsprechende Informationskampagnen durchzuführen. Das Kennzeichnungssystem würde selbst dann die glaubwürdige Informationsvermittlung von Herkunftsangaben ermöglichen, wenn diese auf unterschiedlichen geographischen Abgrenzungen, einbezogene Zutaten bzw. berücksichtigte Produktionsstufen beruhen. Die Informationskampagnen würden den Verbrauchern die Informationen liefern, die diese in der Lage versetzt, unterschiedliche Angaben voneinander zu unterscheiden. Dies würde die Effektivität des Kennzeichnungssystems erhöhen.

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Dipl.-Ing. agr. ECKHARD BENNER, (Email: ebenner@uni-hohenheim.de) Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre (420), Universität Hohenheim, D-70593 Stuttgart
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