Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 510/06 des Rates vom 20. März 2006, welche die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ersetzte, und dem Erlass der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/06 wurde der gemeinschaftsweite Schutz von Herkunftsangaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Mit dieser Neuregelung wurden einige wichtige Änderungen vorgenommen, die sowohl die Stellung von Schutzanträgen wie auch die Kommunikationspolitik der Hersteller geschützter Bezeichnungen betreffen. In diesem Beitrag werden die für diese Bereiche wichtigsten Modifikationen vorgestellt und bewertet. Darüber hinaus erfolgt eine Erörterung aktuell diskutierter Vorschläge, die Bestandteil einer weiteren Neufassung der Verordnung sein könnten, welche seitens der Kommission für das Jahr 2008 geplant ist.