In Anbetracht zunehmender Einkommensschwankungen aufgrund von Witterungsextremen und höherer Volatilitäten an den Agrarrohstoffmärkten fordert der Deutsche Bauernverband im Ertragsteuerrecht die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Einkünfte. Progressionsbedingte Mehrbelastungen schwankender Einkommen sollen vermieden und eine eigenbetriebliche Liquiditätsvorsorge steuerlich gefördert werden. Der vorliegende Beitrag untersucht neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausgleichsrücklage insbesondere deren steuerrechtliche Zulässigkeit und die administrative Umsetzbarkeit. Der mit einer Risikoausgleichsrücklage verbundene interperiodische Einkommensausgleich dient im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips der Steuergerechtigkeit; die Beschränkung auf landwirtschaftliche Einkünfte ist jedoch nur zulässig, wenn besondere Umstände hierfür sprechen und Restriktionen sicherstellen, dass nur landwirtschaftsspezifische Nachteile ausgeglichen werden können. Die administrative Umsetzung auf einzelbetrieblicher Ebene ist im Hinblick auf Definition, Messung und Bewertung von Nachteilen mit vielen Problemen und Abgrenzungsschwierigkeiten behaftet und wird durch unterschiedliche Gewinnermittlungsarten erschwert. Restriktive Vorgaben schränken die Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeiten betrieblicher Liquidität ein. Aus diesen Gründen ist zweifelhaft, ob eine Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Einkünfte analog zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz im Spannungsfeld zwischen geforderter Steuergerechtigkeit und administrativer Umsetzbarkeit betriebswirtschaftlich sinnvoll einsetzbar sein kann.