In diesem Beitrag wird die von der EU und der WTO angewandte "Zusatzkostenregel" für die Honorierung von Umweltleistungen den Kriterien für Subventionsfreiheit aus der modernen Theorie der internen Subventionierung gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass die "Zusatzkostenregel" immer dort effizient ist, wo die konventionelle Landwirtschaft ohne Honorierung wettbewerbsfähig ist. In Ungunstlagen allerdings muss die Honorierung die Zusatzkosten überschreiten. Hier sollten aber drei Kriterien gelten: enge Abgrenzung der Gebiete mit unzureichender Wettbewerbsfähigkeit, Honorierung maximal bis zur Höhe der Kosten für reine Landschaftspflege und Nachweis des ökologischen Nutzens. Die Festlegung dieser Gebiete, in denen von der Zusatzkostenregel abgewichen werden kann, sollte dann auf der Ebene der EU geschehen, wenn es sich um Gebiete von überregionaler naturschutzfachlicher Bedeutung handelt.