Das Abstimmungsverhalten von EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich genetisch veränderten Anbaukulturen: ein regulatorischer Stillstand

Richard D. Smart, Matthias Blum, Justus Wesseler

Guest Editors: Justus Wesseler, Martin Banse and David Zilberman
Issue Title: The Political Economy of the Bioeconomy
Published: 01.12.2015  〉 2015-64-4, 244-262  〉 Resort: Article 
Submitted: N. A.   〉 Feedback to authors after first review: N. A.   〉 Accepted: N. A.

ABSTRACT

Einige wissenschaftliche Autoren berichten, dass das Genehmigungsverfahren für genetisch veränderte Anbaukulturen in der Europäischen Union ins Stocken geraten sei. Wir untersuchen das Abstimmungsverhalten und die Abstimmungsergebnisse von EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren im Zeitraum 2003 bis 2015, um diesen „Stau“ zu erforschen; für den Zeitraum vor 2003 liegen u.a. aufgrund des EU-Moratoriums keine verlässlichen Daten vor. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Anbaukulturen für sicher befunden hat, stimmen Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit (SCFCAH) über deren Zulassung ab. Sollte in diesem Ausschuss keine Entscheidung hinsichtlich einer Deregulierung getroffen werden, so stimmt der Berufungsausschuss (Appeal Committee bzw. The Council) über die Regulierung ab; sollte auch hier keine Entscheidung gefällt werden, liegt die endgültige Entscheidung bei der Europäischen Kommission. In beiden Ausschüssen sind alle EU-Mit¬gliedsstaaten vertreten; Entscheidungen sind einer qualifizierten Mehrheit unterworfen, wobei die entsprechenden Regeln im Zeitverlauf geändert wurden.

Unser Datensatz erstreckt sich auf 50 Anbaukulturen, über die in 61 Abstimmungen durch SCFCAH und in 57 Abstimmungen durch den Berufungsausschuss befunden wurde. Unsere Analyse zeigt, dass eine qualifizierte Mehrheit lediglich in einem einzigen Fall in einer SCFCAH-Abstimmung, aber nie im Berufungsausschuss erreicht wurde. Bei Abstimmungen im Be-rufungsausschuss stimmten Österreich und Kroatien durchweg gegen eine Deregulierung, während die Niederlande alle Anträge unterstützten. Alle anderen Mitgliedsstaaten wiesen nicht immer ein konsistentes Abstimmungsverhalten in SCFCAH und dem Berufungsausschuss auf. Die Resultate unserer empiri-schen Analyse legen nahe, dass Ländereffekte den größten Erklärungsanteil für den genannten „Stau“ ausmachen; Eigenschaften einer Anbaukultur und deren Verwendungszweck scheinen lediglich eine untergeordnete Rolle für die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten zu spielen. Eine qualifizierte Mehrheit erscheint unwahrscheinlich angesichts der jüngsten Direktive, die Mitgliedsstaaten erlaubt, auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet den Anbau von genetisch veränderten Anbaukulturen zu untersagen.

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PROF. DR. JUSTUS WESSELER
Chair Agricultural Economics and Rural Policy Group, Wageningen University
Hollandseweg 1, 6706 KN Wageningen, The Netherlands
e-mail: justus.wesseler@wur.nl
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