Betrachtungen über die Sonderstellung des Agrarsektors
in der WTO

Tim Josling

Published: 30.11.2010  〉 2010-59-supplement, 19-32  〉 Resort: Articles supplement 
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ABSTRACT

Der Agrarsektor erfuhr im GATT eine Sonderbehandlung, indem quantitative Einfuhrbeschränkungen im Falle der Beschränkung der heimischen Produktion erlaubt wurden. Zudem wurde der Agrarsektor vom Verbot für Exportsubventionen ausgenommen: Sie wurden für Primärprodukte unter relativ schwachen und unpräzisen Bedingungen erlaubt. Dies waren Zugeständnisse an die Gestaltungsmöglichkeiten inländischer Agrarpolitik in Industrieländern, und die rechtlichen Ausnahmeregelungen wurden vor allem von den USA und dem Vereinigten Königreich, später auch von Kanada und der EU, intensiv genutzt. Subventionen wurden im GATT im Allgemeinen nachsichtig behandelt: Es bestand lediglich eine Notifikationspflicht, wenn sie sich auf die Exporte auswirkten. Inländische Subventionen für Agrarprodukte hatten allerdings häufig starke Auswirkungen auf den
Außenhandel, dennoch gab es kaum Beschränkungen für ihren Einsatz. Somit resultierte die Sonderbehandlung des Agrarsektors im GATT in einem weitgehend dysfunktionalen Handelsregime.

Die Uruguay-Runde beendete die weitgehende Regelungsfreiheit des Weltagrarhandels. Mengenbeschränkungen auf Importe wurden im Agrarabkommen (URAA) von wenigen Ausnahmen abgesehen ausdrücklich verboten. Für die Ausgaben für Exportsubventionen sowie die subventionierten Exportmengen wurden Obergrenzen eingeführt und sukzessive reduziert. Die am stärksten handelsverzerrenden inländischen Subventionen wurden ebenfalls beschränkt und reduziert. Im Falle eines Abschlusses der laufenden Doha-Runde würden Exportsubventionen ganz unterbunden, die Möglichkeiten für handelsverzerrende inländische Subventionen stark eingeschränkt und die gebundenen Zollsätze erheblich abgesenkt.

Das URAA wurde zu einer Zeit verhandelt, zu der die USA und die EU die wichtigsten Akteure in der agrarpolitischen Landschaft darstellten. Es eröffnete die Möglichkeit, Außenhandel zu regeln, um Konflikte zu vermeiden und den Außenschutz zu verringern. Inländische Politiken wurden gemäß den Beschränkungen des URAA reformiert. Wenn die Doha-Runde erfolgreich ist, werden die meisten der Sonderbestimmungen des URAA für die Landwirtschaft nicht mehr gebraucht werden. An diesem Punkt könnte das URAA unbeabsichtigt die Entwicklung von Handelsregelungen, die den neuen Herausforderungen gerecht würden, behindern. Viele der Bestimmungen des URAA waren als Übergangsregeln wichtig, es stellt sich aber die Frage, an welchem Punkt wir uns vom URAA lösen sollten und welches Regelwerk wir stattdessen brauchen.

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PROF. TIM JOSLING, PHD
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