Helmut Doll, Ferdinand Fasterding, Klaus Klare
Published: 01.05.2001 〉 Heft 3 (von 8) 2001 〉 Resort: Article
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N. A.
ABSTRACT
Ziel des landwirtschaftlichen Sondererbrechts in Deutschland ist die Begünstigung der Hofnachfolger, um existenzfähige landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten. In diesem Beitrag wird zum einen die Höhe der Begünstigung exemplarisch auf gesetzlicher Grundlage quantifiziert. Zum andern werden Befragungsergebnisse von rd. 1 000 landwirtschaftlichen Betrieben über 30 ha LF dargestellt. Kritisiert wird, dass das Anerbenrecht auch eine große Anzahl nicht existenzfähiger Betriebe vor Teilung schützt und dadurch den notwendigen agrarstrukturellen Wandel verzögert. Deshalb wird vorgeschlagen, die Anerbengesetze aufzuheben und nur noch die sogenannte BGB-Landgutregelung und das im Grundstückverkehrsgesetz enthaltene Zuweisungsrecht als landwirtschaftliches Sondererbrecht aufrecht zu erhalten. Dadurch muss der Erblasser bzw. der Hofnachfolger selbst aktiv werden, wenn das landwirtschaftliche Sondererbrecht angewendet werden soll.