Analyse der Auswirkungen verschiedener agrarpolitischer Rahmenbedingungen auf die Rentabilität der Grünlandwirtschaft in Wasservorranggebieten mit Hilfe eines Betriebsplanungsprogramms

MANFRED BATHKE

Published: 29.04.2003  〉 Jahrgang 53 (2003), Heft 4 (von 8)  〉 Resort: Article 
Submitted: N. A.   〉 Feedback to authors after first review: N. A.   〉 Accepted: N. A.

ABSTRACT

Zusammenfassung: Mit Hilfe von Betriebsplanungsrechnungen wurde für 7 niedersächsische Haupterwerbs-Futterbaubetriebe die Auswirkung einer Umwandlung von Tier- in Flächenprämien auf die Rentabilität der Grünlandnutzung untersucht. Folgende Szenarien wurden analysiert: Einführung einer Grünlandprämie von 77 €/ha, Erhöhung der Grünlandprämie auf 179 €/ha und Wegfall der Maisprämie, einheitliche Flächenprämie in Höhe von 307 €/ha, Kombinationsmodell (Ackerprämie 307 €/ha, Grünlandprämie 205 €/ha, Beibehaltung der Milch- und Bullenprämie, Wegfall aller anderen Tierprämien).Eine Grünlandprämie von 77 €/ha würde auf den untersuchten Betrieben zu keinen nennenswerten Anpassungsreaktionen führen. Erst bei gleichzeitigem Wegfall der Maisprämie und einer Erhöhung der Grünlandprämie auf 179 €/ha entstünden leichte Kostenvorteile für die Grünlandwirtschaft. Eine Einheitsprämie (307 €/ha) würde zu starken Umverteilungen zwischen den untersuchten Betrieben in Höhe von bis zu +/- 50 €/ha führen. Der Grünlandumbruch auf den guten Standorten würde weiter anhalten, auf ungünstigen Standorten würde dagegen in erheblichem Umfang Grünland brach fallen. Das Kombinationsmodell führt zu einer weniger gravierenden Umverteilung zwischen den Betrieben. Mitnahmeeffekte auf marginal genutztem Grünland und Überwälzungen der Prämienzahlungen an Flächeneigentümer wären weniger stark ausgeprägt als bei einer Einheitsprämie. Das mit einer vollständigen Entkopplung der Prämienzahlungen von der Tierhaltung einhergehende Brachfallen von Grünland ist im Hinblick auf den Grundwasserschutz hinnehmbar. Für den Naturschutz entstehen erhebliche Probleme, da die aus naturschutzfachlichen Gründen oftmals erwünschte Mindestnutzung nicht mehr über die Tierprämien mitfinanziert werden kann.

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Dipl.-Ing. agr. MANFRED BATHKE, Alte Herrenhäuser Straße 32, D-30419 Hannover, Tel. : 0175/8218335, Fax: 0511/757054 (E-Mail: BathkeM@aol.com).
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